Über unsAbout us
Trzewia ist ein internationales Kollektiv mit Sitz in Basel. Uns interessieren neue Formen des Erzählens und Performances, die die traditionelle Rolle des Publikums hinterfragen und unterlaufen.
Wir nehmen dir den neutralen Komfort einer Aufführung, die dich an der Hand führt. Du musst sie selbst enthüllen, auf eigenes Risiko, mit Ergebnissen, die dir gehören.
Die Form, die wir entwickeln, ist ein Experiment zwischen (Musik-)Theater und Videospiel. Dein Körper betritt den Raum zwischen Wirklichkeit und Fiktion, zwischen physischem Raum und virtuellem Bild. Auf dieser Grenze zu balancieren ist der Weg, die Wahrheit von der vereinheitlichten Erzählung zu trennen.
Wir holen das Interessanteste aus neuen digitalen Technologien in unsere eigene künstlerische Form. Vor allem nutzen wir die Rechenkraft neuronaler Netze in Echtzeit, verbunden mit einem eigenen Ansatz für Augmented Reality.
Trzewia is an international collective based in Basel. We are interested in innovative ways of telling stories, and in performance that questions and subverts the traditional role of the audience.
We take away the neutral comfort of a performance that takes you by the hand. You have to unveil it yourself, at your own risk, with outcomes that you own.
The form we are developing is an experiment between (musical) theatre and video game. Your body enters the space between reality and fiction, between the physical room and the virtual image. Balancing on that line is how you may separate the truth from the homogenized narrative.
We bring what is most interesting in new digital technologies into our unique artistic form. Above all we use the power of real-time neural network computing, combined with an original approach to augmented reality.
ProjekteProjects
General Anesthesia
- Format
- Interaktive Performance, Mixed-Reality-Installation
- Interactive performance, mixed-reality installation
- Stand
- Status
- Research & Proof of Concept, 2026
- Research & proof of concept, 2026
- Ort
- Place
- Basel
Eine Narkose ist ein Medikament, das einen einschlafen lässt. Man akzeptiert, was die medizinische Erzählung verlangt. General Anesthesia fragt, was passiert, wenn man wach bleibt.
Es geht um Entscheidungen über den eigenen Körper, getroffen aus Angst und ohne zu wissen, wie es ausgeht. Um Kontrollverlust, um Vertrauen, um ein System, das nicht zuhört. Und darum, sich das eigene Begehren zurückzuholen.
Anesthesia is a drug that puts you to sleep. You accept whatever the medical narrative demands. General Anesthesia asks what happens if you stay awake.
It is about decisions over your own body, made in fear and without knowing the outcome. About losing control, about trust, about a system that doesn’t listen. And about reclaiming your own desire.
FragenQuestions
- Wo bin ich nur ein nackter, zerbrechlicher Körper?
- Wo habe ich keine Wahl?
- Wo ist die Erklärung?
- Was ist die Rolle der Medizin?
- Was ist Heilung?
- Where am I simply a naked, fragile body?
- Where do I have no choice?
- Where is the explanation?
- What is the role of medicine?
- What is healing?
Wie es funktioniertHow it works
Eine Person spielt. Sie betritt einen weissen Raum mit einfachen Blöcken aus Schaumstoff. Durch Augmented Reality werden die Blöcke zu Operationstisch, Röntgengerät und Narkosewagen. Sie kann sie anfassen, sich daraufsetzen, sich weigern.
Alle anderen schauen zu. Über Projektion und das eigene Smartphone sehen sie den Raum und die digitale Klinik darüber, aus der Perspektive von Voyeuren. In bestimmten Momenten können sie eingreifen und der spielenden Person helfen, oder es lassen.
Der Klang reagiert auf alles: Beatmungsgerät und Herzschlag kommen aus einer bestimmten Richtung im Raum, die Musik verändert sich mit dem, was geschieht.
One person plays. They enter a white room with simple foam blocks. Through augmented reality the blocks become an operating table, an X-ray machine and an anesthesia cart. The player can touch them, sit on them, refuse them.
Everyone else watches. Through projection and their own phones they see the room and the digital clinic laid over it, as voyeurs. At certain moments they can step in and help the player, or not.
The sound responds to everything: the ventilator and the heartbeat come from a specific direction in the room, and the music shifts with what happens.
MitgliederMembers
- Tymoteusz SchodowskiKünstlerische LeitungDirection
- Kajetan RachwałSoftwareentwicklung & KISoftware development & AI
- Orson AbramKomposition & KlangkunstComposition & sound art
- Offene StelleOpen position3D-Design & Animation3D design & animation
- Emma MorrisProduktionProduction
RechtlichesLegal
Trzewia ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) mit Sitz in Basel. Der Verein ist nicht gewinnorientiert sowie politisch und konfessionell neutral.
Nach Schweizer Recht erlangt ein Verein mit ideellem Zweck die Rechtspersönlichkeit, sobald seine Statuten angenommen sind (Art. 60 Abs. 1 ZGB). Ein Eintrag ins Handelsregister ist dafür nicht nötig. Für Verbindlichkeiten haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen (Art. 75a ZGB).
Die Urheberrechte an allen Werken, Codes und Materialien bleiben bei ihren Urheber:innen (Statuten, Art. 3).
Trzewia is an association (Verein) within the meaning of Art. 60 ff. of the Swiss Civil Code (ZGB), with its registered seat in Basel. The association is non-profit and politically and religiously neutral.
Under Swiss law, an association with a non-commercial purpose acquires legal personality as soon as its statutes are adopted (Art. 60 para. 1 ZGB). No entry in the commercial register is required. Only the association’s assets are liable for its obligations (Art. 75a ZGB).
Copyright in all works, code and materials remains with their authors (Statutes, Art. 3).
- Präsident
- President
- Tymoteusz Schodowski
- Aktuarin
- Secretary
- Emma Morris
- Vertretung
- Representation
- Präsident, Einzelunterschrift
- President, sole signature
- Gegründet
- Founded
- Basel, [Datum]
Statuten des Vereins TrzewiaStatutes of the association (German, binding)
I. Name, Sitz und Zweck
Art. 1 Name und Sitz
Unter dem Namen Trzewia besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB). Der Verein hat seinen rechtlichen Sitz in Basel. Er ist politisch und konfessionell neutral.
Art. 2 Zweck
- Der Verein bezweckt die Förderung, Entwicklung, Erforschung und Produktion von zeitgenössischem Musiktheater, darstellenden Künsten und technologischen Innovationen auf der Bühne sowie im digitalen Raum.
- Der Schwerpunkt liegt insbesondere auf der Erforschung, Entwicklung und Anwendung von Immersiven Technologien (Virtual Reality – VR, Augmented Reality – AR, Extended Reality – XR, Mixed Reality – MR), Game Design, interaktiver Softwareentwicklung, Spatial Audio sowie neuen Medien im künstlerischen und gesellschaftlichen Kontext.
- Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke und strebt keinen Gewinn an.
II. Geistiges Eigentum und Urheberrechte
Art. 3 Rechte an geistigem Eigentum (IP-Rechte)
- Das geistige Eigentum an allen im Rahmen der Vereinserfüllung oder Projektausführung geschaffenen Werken und Materialien – einschliesslich künstlerischer Konzepte, Texte, Drehbücher, visueller und auditiver Rohmaterialien, 3D-Modelle, Animationen, Musiktitel, Sounddesign, Software-Code, Algorithmen, Applikationen, Game-Design-Elemente, Dokumentationen und Webseiten jeglicher Art und Formats – verbleibt vollumfänglich und ausschliesslich bei den jeweiligen Urhebern und Erstellern (Künstler:innen, Entwickler:innen, Autor:innen).
- Der Verein ist nicht Eigentümer des geistigen Eigentums und kann dieses nicht als Vereinseigentum erwerben.
- Die Urheber gewähren dem Verein lediglich ein einfaches, nicht-exklusives, zweckgebundenes und zeitlich auf die jeweilige Projektlaufzeit beschränktes Nutzungsrecht (Lizenz) zur Präsentation, Aufführung und Förderung der jeweiligen Projekte im Sinne des Vereinszwecks.
- Im Falle einer Auflösung des Vereins (Art. 15) oder des Austritts von Mitgliedern verbleiben sämtliche IP-Rechte, Urheberrechte, Quellcodes und Projektmaterialien uneingeschränkt bei den Urhebern. Sie bilden in keinem Fall Teil des zu übertragenden Vereinseigentums im Sinne von Art. 15 Abs. 2.
III. Mitgliedschaft
Art. 4 Mitgliederkategorien & Gründerkreis
Der Verein setzt sich aus folgenden Mitgliederkategorien zusammen:
- Aktivmitglieder: Die Gründungsmitglieder sind als gleichberechtigte Aktivmitglieder stimm- und wahlberechtigt. Neue Aktivmitglieder können nur durch einen einstimmigen Beschluss der bestehenden Aktivmitglieder aufgenommen werden.
- Passivmitglieder / Gönner: Natürliche oder juristische Personen, welche die Bestrebungen des Vereins finanziell oder ideell unterstützen. Sie haben kein Stimm- und Wahlrecht.
Art. 5 Erwerb und Verlust
- Über das schriftliche Aufnahmegesuch von Passivmitgliedern entscheidet der Vorstand endgültig.
- Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
- Ein Austritt kann jederzeit per schriftlicher Erklärung an den Vorstand erfolgen.
- Der Vorstand kann ein Passivmitglied jederzeit ohne Angabe von Gründen aus dem Verein ausschliessen.
IV. Organisation und Organe
Art. 6 Organe
Die Organe des Vereins sind: A. die Mitgliederversammlung, B. der Vorstand.
Art. 7 Mitgliederversammlung: Kompetenzen und Beschlussfassung
- Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Ihr obliegen folgende unentziehbare Aufgaben:
- Wahl und Abberufung des Vorstands und des Präsidenten.
- Abnahme der Jahresrechnung und Entlastung des Vorstands.
- Beschlussfassung über Statutenänderungen oder die Auflösung des Vereins.
- Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich statt. Der Vorstand lädt mindestens 10 Tage im Voraus schriftlich (per E-Mail) ein.
- Beschlüsse zu Statutenänderungen, zur Aufnahme neuer Aktivmitglieder sowie zur Vereinsauflösung erfordern die Einstimmigkeit der anwesenden Gründungsmitglieder.
Art. 8 Vorstand: Zusammensetzung und Führung
- Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins und vertritt ihn nach aussen. Er besteht aus mindestens zwei Personen: dem Präsidenten und dem Aktuar. Die Amtszeit beträgt ein Jahr; die Wiederwahl ist unbeschränkt zulässig.
- Der Verein wird durch den Präsidenten mittels Einzelunterschrift rechtsverbindlich nach aussen vertreten.
Art. 9 Entscheidungsprozesse im Vorstand
- Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in der Regel im Konsens.
- Bei Stimmengleichheit im Vorstand steht dem Präsidenten der Stichentscheid (entscheidende Stimme) zu.
Art. 10 Künstlerische und Technologische Leitung (Richtlinienkompetenz)
- Zur Sicherung der inhaltlichen Qualität und Verfolgung des Vereinszwecks liegt die operative, künstlerische und technologische Konzeption der Projekte (einschl. VR/AR/XR, Game Design, Software-Architektur, Besetzung und Zuteilung von Projektressourcen) bei der Künstlerischen Leitung.
- Die Funktion der Künstlerischen Leitung wird vollumfänglich von der dafür eingesetzten Person ausgeübt.
- Bei fachlich-künstlerischen oder technologischen Grundsatzfragen obliegt der Künstlerischen Leitung das Richtlinienrecht im Rahmen der vom Vorstand verabschiedeten Gesamtbudgets.
V. Finanzen, Vertretung und Haftung
Art. 11 Mittel
Die finanziellen Mittel des Vereins setzen sich zusammen aus Projektbeiträgen und Fördergeldern der öffentlichen Hand (Kulturförderung), Beiträgen von privaten Stiftungen, Zuwendungen, Sponsoringeinnahmen und Spenden.
Art. 12 Vertretung und Zeichnungsberechtigung
Der Verein wird durch den Präsidenten mittels Einzelunterschrift rechtsverbindlich nach aussen vertreten.
Art. 13 Haftung
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung oder Nachschusspflicht der Mitglieder oder des Vorstands für Schulden des Vereins ist gesetzlich ausgeschlossen.
Art. 14 Revisionsstelle
Der Verein verzichtet auf eine Revisionsstelle, solange die gesetzlichen Schwellenwerte nicht überschritten werden.
VI. Statutenänderung und Auflösung
Art. 15 Auflösung und Vermögensübertrag
- Die Auflösung des Vereins kann nur durch einen einstimmigen Beschluss der Mitgliederversammlung beschlossen werden.
- Bei einer Auflösung des Vereins fällt das verbleibende rein finanzielle Vereinsvermögen an eine steuerbefreite, gemeinnützige Institution mit Sitz in der Schweiz, welche ähnliche kulturelle Zwecke verfolgt. Die Verteilung des Vermögens unter den Vereinsmitgliedern ist ausgeschlossen.
- Sämtliche Urheberrechte, geistiges Eigentum, Quellcodes und Entwicklungen (gemäss Art. 3) sind von dieser Vermögensübertragung strikt ausgenommen und verbleiben uneingeschränkt bei ihren jeweiligen Urhebern.
Art. 16 Inkrafttreten
Diese Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom [Datum] in Basel angenommen und treten per sofort in Kraft.
Tymoteusz Schodowski, Präsident / Künstlerische Leitung · Emma Morris, Aktuarin